Herzlich Willkommen!

Wer sind Migranten? 

Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen alle nach 1949 nach Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem ausländischen Elternteil. 

Definitionsgemäß gehören auch Spätaussiedler und deren Kinder zu den Personen mit Migrationshintergrund. 

Aktuelle News:

LANUV

Presseinformation – 439/06/2024 Düsseldorf, 18. Juni 2024 Erhöhte Wachsamkeit vor der Afrikanischen Schweinepest Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: Vor dem Hintergrund des positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweins im hessischen Landkreis Groß-Gerau ruft Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, vor allem Landwirtinnen und Landwirte und die Jägerschaft dazu auf, weiterhin besonders wachsam und vorsorgend zu agieren. Das Auftreten der Tierseuche im südlichen Teil von Hessen zeigt, wie hoch die Gefahr der Einschleppung auch nach Nordrhein-Westfalen ist. Ministerin Silke Gorißen: „Nordrhein-Westfalen ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gut aufgestellt. Die aktuellen Fälle in anderen Bundesländern zeigen, wie wichtig das ist. Im Moment müssen wir jedoch besonders wachsam sein. Dies gilt vor allem für unsere Landwirtinnen und Landwirte, die Schweine halten, aber auch für Jägerinnen und Jäger. Sie sind gebeten, noch achtsamer als ohnehin bei der Beobachtung vor allem von Wildschweinen zu sein. Nur gemeinsam können wir ein Verbreiten der Seuche verhindern.“ Erhöhte Achtsamkeit für Reisende – auch zu EM-Zeiten Die Ausbreitung der ASP kann auch durch ein achtsames Verhalten der Menschen verhindert werden. Denn der Erreger kann über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel übertragen werden. Im Moment empfängt Deutschland besonders viele Gäste zur Fußball-Europa-Meisterschaft. Ein achtlos entsorgtes Wurstbrot kann für Tiere, die es verzehren, zum Problem werden, wenn dadurch der Virus übertragen wird. In nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren kann der Erreger für Tiere monatelang infektiös bleiben. Gerade auf Rastplätzen entlang der Reise- routen zwischen Ost und West ist daher erhöhte Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln angezeigt. Straßen- und Autobahnmeistereien sind angehalten, weiterhin konsequent Zäune und Mülleimer zu kontrollieren, auf Wühlspuren von Wildschweinen zu achten und erforderliche Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Waldspaziergänger sollen Funde von toten Wildschweinen melden Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Aufgefundene Wildschweinkadaver werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen. Nordrhein-Westfalen trifft zahlreiche Vorsorgemaßnahmen Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits vielfältige Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Bereits 2019 hat es einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten erledigen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung. Gegründet wurde die WSVG vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesjagdverband NRW sowie den Raiffeisengenossenschaften. Land unterhält ASP-Suchhundestaffel Zudem hat das Land Nordrhein-Westfalen eine eigene ASP-Suchhundestaffel, die darauf spezialisiert ist, im Ausbruchsfall schnellstmöglich in den betroffenen Gebieten nach an ASP verendeten Wildschweinen zu suchen. In Zusammenarbeit mit der Vorsorgegesellschaft können so ohne Verzögerung die betroffenen Tiere fachgerecht beseitigt werden. Bislang keine ASP-Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen Die ASP ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Schweine ist die Sterblichkeitsrate jedoch hoch. Seit 2020 wurden immer wieder Ausbrüche der ASP in Deutschland festgestellt. Zuletzt wurde am vergangenen Wochenende in Hessen ein Wildschwein gefunden, das mit ASP infiziert war. In Nordrhein-Westfalen sind bislang keine Verdachtsfälle der Afrikanischen Schweinepest bekannt. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/faq-zur-afrikanischen-schweinepest-asp Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1042 (michelle.althaus@mlv.nrw.de). Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
Hegering Met, 19. Jun. 2024 um 21:02 Uhr
Anmeldung bitte zur Kreisjägerschaft. Oder per Mail an hello@yourslara.de
Hegering Met, 01. Jun. 2024 um 09:35 Uhr
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Kreispolizeibehörde Steinfurt, als zuständige Waffenbehörde des Kreises, die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver überprüfen und dabei auch unangekündigte Kontrollen vornehmen wird. Ein Verstoß führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Entzug des Jagdscheines und der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Hegering Met, 13. Apr. 2023 um 14:19 Uhr

Jagdparcours Buke

Für den 14.10 hat der Hegering eine Gruppe für den Jagdparcours in Buke angemeldet. Ab 8:30 wird auf dem abwechslungsreichen Flintenparcours der Schrotschuss geübt, ab 13:30 der Büchsenschuss im Schießkino mit Erwerb des Schießnachweises für Drückjagden. Da nur eine begrenzte Personenzahl teilnehmen kann ist eine zeitnahe Anmeldung beim Vorstand erforderlich. https://www.facebook.com/pages/Jagdparcours-Buke/107714822650692
Hegering Met, 04. Apr. 2023 um 22:35 Uhr
Seit dem 01.04 ist die Schonzeit von Schmalrehen und Böcken aufgehoben. Dies bezieht sich auf Kamalitätsflächen und die Rehwild Unfallschwerpunkte. Die in der Schonzeitaufhebung erlegten Rehe sollten zeitnah dem Hegering gemeldet werden.
Hegering Met, 04. Apr. 2023 um 21:55 Uhr
Hegering Met, 07. Jul. 2022 um 13:07 Uhr

Jagdbetrieb - RWJ

Seite 1 RWJ 08/2013: Sensibilität gefragt Tarnen ja - Vermummen nein! Jäger sollten sich im Klaren sein, welche Wirkung Volltarnung, die Elitesoldaten zur Ehre gereichen würde, auf Spaziergänger und andere Erholungssuchende erzielt – erst recht in Zeiten von Terroranschlägen und Amokläufen. ...
Hegering Met, 10. Feb. 2022 um 09:31 Uhr
Hegering Met, 25. Nov. 2021 um 13:20 Uhr

Chronik-Fotos

Soforthilfe und Spendenaufruf - #Landesjagdverband NRW richtet #Spendenkonto für #Flutopfer ein! Der Landesjagdverband NRW hat für die Opfer der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen eine Sonderaktion ins Leben gerufen und ein Spendenkonto eingerichtet: IBAN: DE03 4226 0001 0108 7030 08 BIC: GENODEM1GBU Volksbank Ruhr Mitte eG Stichwort: Spende Flutopfer NRW Die Spendensumme wird zu 100 Prozent an die besonders betroffenen Kommunen in NRW zur Unterstützung der in Not geratenen Personen weitergeleitet. Unterstützer, die eine Spendenquittung wünschen, werden gebeten, unbedingt ihre vollständige Adresse anzugeben.
Hegering Met, 24. Jul. 2021 um 20:38 Uhr
Am 23.7 findet der diesjährige Fuchsansitz, vom 23.7 abends bis 24.7 morgens, unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Das gemeinsame Frühstück, nach dem Ansitz, ist am 24.7 ab 8Uhr bei Forstmann. Um Anmeldung wird gebeten.
Hegering Met, 25. Jun. 2021 um 11:33 Uhr

Waidmannsheil liebe Hegeringsmitglieder.

Nach Rücksprache mit dem Leiter für Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kreis Steinfurt Hr. Lücker können wir folgende Aussage treffen. Die Ausgangssperre gilt auch in jagdlichen Angelegenheiten die *nicht dringend* notwendig sind. Notwendig sind zb. - ASP Prävention ( falls Schwarzwild vorhanden ist ) - Bergung und nachsuchen von Fallwild/Unfallwild - absuchen von Wiesen am frühen Morgen vor 5 Uhr. ( hierbei ist das Ortnungsamt der betreffende Gemeinde zu informieren und zu klären ob es diesem Vorhaben zustimmt ) -Verbiss- , Fege- und Schälschäden an Forstwirtschaftlichen Kulturen oder des Gemüseanbaus sollte auch mit den o.g. Ordnungsämtern abgesprochen werden. Bei einer Kontrolle der Polizei kann man sich dann auf das Gespräch mit dem Ordnungsamt berufen. Ordnungsämter -Recke Herr Siebelmeyer 05453/91018 -Mettingen Frau Daut 05452/5230 Alle anderen Jagdlichen Aktivitäten sind somit „Privatvergnügen“ und müssen sich im Zeitrahmen von 5:00-22:00 Abspielen.
Hegering Met, 27. Apr. 2021 um 20:34 Uhr
Rolle rückwärts: Vor Wochen hat Regierungskoalition Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt – um jetzt ebendiese zu präsentieren. Das Attentat von Hanau wird vorgeschoben. Fakt ist: Der Täter wurde vorher 15 mal aktenkundig – und durfte Waffen behalten. Klarer Fall von Behördenversagen! DJV und die anderen Verbände des Forum Waffenrechts protestieren: keine weitere Bürokratie ohne Sicherheitsgewinn! https://bit.ly/3tlhARJ
Hegering Met, 15. Apr. 2021 um 14:35 Uhr
Um das Leid von freilebenden Katzen zu verringern, hat der Kreistag des Kreises Steinfurt in seiner letzten Sitzung erstmals eine Katzenschutzverordnung für das gesamte Kreisgebiet beschlossen. Nach der Verordnung sind alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen – also von Katzen, die unkontrolliert freien Auslauf haben – ab Dienstag, 1. Juni 2021, dazu verpflichtet, sich an verschiedene Vorgaben zu halten. So müssen sie die Freigängerkatzen sowohl kastrieren als auch eindeutig und dauerhaft mittels Mikrochip kennzeichnen lassen. Außerdem müssen die Halterinnen und Halter ihre Freigängerkatzen unter Angabe der Mikrochip-Nummer sowie ihres Namens und ihrer Adresse beim bundesweiten Register des TASSO e.V. oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) registrieren lassen. In Ausnahmefällen ist auch eine Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt möglich. Alle Vorgaben gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Tiere. Durch die Maßnahmen möchte der Kreis Steinfurt das Leid freilebender Katzen, also von Katzen, die nicht von einem Menschen gehalten werden, verringern. Denn unkastrierte Freigängerkatzen verpaaren sich oftmals unkontrolliert mit den freilebenden Tieren, sodass deren Population ungebremst ansteigt. Dies führt zu Nahrungsmangel, vermehrten Revier- und Rangordnungskämpfen sowie damit verbundenen Verletzungen. Diese Umstände ziehen durch eine ausbleibende tierärztliche Versorgung erhebliche Schmerzen und Leiden bei den freilebenden Katzen nach sich. Mit der neuen Katzenschutzverordnung möchte der Kreis Steinfurt die Population der freilebenden Tiere langfristig verkleinern, um deren Leid entgegenzuwirken. Weitere Informationen zu der Verordnung gibt es auch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt telefonisch unter 02551 69 2905 oder per E-Mail an amt39@kreis-steinfurt.de.
Hegering Met, 11. Mär. 2021 um 22:09 Uhr
Nach der ab kommenden Montag, 02.11.2020, geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (s. Anlage) sind im November Gesellschaftsjagden auf Niederwild nicht mehr erlaubt. Bitte informieren Sie schnellstmöglich die Mitglieder Ihres Hegerings. Gemäß § 17 a Absatz 1 Landesjagdgesetz NRW handelt es sich um eine Gesellschaftsjagd, wenn mehr als vier Personen jagdlich zusammenwirken. Eine Gesellschaftsjagd gilt grundsätzlich als Veranstaltung im Sinne der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Nach § 13 Absatz 1 der Corona-Schutzverordnung sind alle Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 30.11.2020 untersagt. Ausgenommen sind lediglich Veranstaltungen zur Jagdausübung, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenbekämpfung durch Reduktion der Wildschweinpopulation erforderlich sind.
Hegering Met, 30. Okt. 2020 um 12:05 Uhr
Heute wurde die Uhr eine Stunde zurückgestellt – die Winterzeit beginnt. Unser Wild kennt jedoch keine Uhrzeit, daher kommt es jetzt vermehrt zu Begegnungen mit Wild im Straßenverkehr! Wir bitten alle Autofahrer besonders vorsichtig und aufmerksam zu fahren. Wie Ihr Wildunfälle verhindern könnt, was Ihr beachten müsst, wenn Wild auf die Straße wechselt oder es leider doch zu einem Unfall kommt, erfahrt Ihr hier: https://bit.ly/3fn60yE
Hegering Met, 25. Okt. 2020 um 12:50 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung bleibt das Willi Hellermann Museum bis auf weiteres geschlossen. Danke für ihr Verständnis und bleibt Gesund
Hegering Met, 22. Okt. 2020 um 10:51 Uhr
https://www.moz.de/lokales/beeskow/erster-virus-fund-afrikanische-schweinepest-bei-wildschwein-in-spree-neisse-festgestellt-51235680.html
Hegering Met, 09. Sep. 2020 um 19:04 Uhr
Am 17.7 findet der diesjährige Fuchsansitz unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt. Das gemeinsame Frühstück ist am 18.7 ab 8Uhr bei Gronheid. Um Anmeldung wird gebeten.
Hegering Met, 01. Jul. 2020 um 21:23 Uhr
Der Kreisjägertag am 13.03.2020 in Hövels Festhalle muss aufgrund behördlicher Anordnung leider abgesagt werden. Ich möchte Sie bitten alle möglichen Kanäle zu nutzen um diese Nachricht zu veröffentlichen. Alle Hegeringleiter möchte ich bitten, die Gehörne für Ihren Hegering morgen am Freitag den 13.03.2020 um 18:00 Uhr abzuholen.
Hegering Met, 12. Mär. 2020 um 09:14 Uhr

Hegering Mettingen-Recke hat die Geschäftszeiten aktualisiert.

Hegering Met, 10. Mär. 2020 um 13:27 Uhr
Am 18.1 findet der erste Taubentag des Hegering statt. Jungjäger ohne Revier können sich gern melden. Weitere Termine sind am: 25.1 Taubentag 1.2 Krähenjagdtag 8.2 Taubentag 15.2 Taubentag
Hegering Met, 16. Jan. 2020 um 18:55 Uhr
Hegering Met, 26. Okt. 2019 um 11:21 Uhr
Aufgrund einer Terminüberschneidung / Doppelbuchung verschiebt sich der diesjährige Buke Termin auf den 26.10.2019
Hegering Met, 02. Okt. 2019 um 16:58 Uhr
Hegering Met, 19. Sep. 2019 um 12:04 Uhr
Leider immer noch aktuell
Hegering Met, 02. Aug. 2019 um 12:35 Uhr
Hegering Met, 08. Jul. 2019 um 10:05 Uhr
Gilt auch bei uns
Hegering Met, 29. Jun. 2019 um 23:18 Uhr
Am Samstag, den 15.06.19 fand wieder das alljährliche Hegeringsschießen auf dem Schießstand des Schieß-Sport-Clubs Schale statt. Nach 2 Durchgängen und guten Schießleistungen der Schützen stand der Sieger dann fest. Der Wanderpokal für den besten Schützen ging dieses Jahr nach Recke an Henrik Sandmann der mit 18 von 20 Tontauben das beste Ergebnis erzielt hat. Für die Entscheidung musste ein Stechen zwischen August Theders und Henrik Sandmann her. Im Anschluss der Preisverlosung wurden nochmal einige Tauben, die am Nachmittag nicht gefallen sind von den Schützen im Café der Schießsportanlage bei kalten Getränken und geselligen Gespräche aufgearbeitet.
Hegering Met, 18. Jun. 2019 um 12:10 Uhr
Neue Schilder aufgestellt, hoffen wir das diese etwas bewirken
Hegering Met, 13. Jun. 2019 um 11:35 Uhr
Hegering Met, 23. Mai 2019 um 10:03 Uhr
Hegering Met, 06. Mai 2019 um 19:04 Uhr
Hegering Met, 05. Mai 2019 um 12:58 Uhr

Müll sammeln, sauberes Revier

so der Name der Müllsammelaktion am 27.4 an der sich rund 40 Jäger und Jagdfreunde beteiligten. In zehn Revieren in Mettingen und Recke wurde Müll gesammelt: Reifen, Ölkanister, Elektrogeräte und viel Glas landete auf dem Anhänger. "Ich war total überrascht, dass hier so viel Müll in den Büschen entsorgt wird", sagte Alfons Brockmöller. An einer Stelle musste ein weiterer Anhänger geholt werden damit alle Reifen mitgenommen werden konnten. Abgeladen wurde der Müll auf den Bauhöfen der Gemeine Mettingen und Recke. "Wie wichtig das ist, zeigten und die vielen Müllsachen, die wir gefunden haben", erklärte Fabian Terinde. Insgesamt liefen die Teilnehmer der Aktion 20Kilometer Wald- und Wirtschaftswege ab. Diese Aktion wird jährlich stattfinden, darin waren sich alle Jäger einig. Die Bilder zeigen die ausbeute aus 2 Revieren in Recke
Hegering Met, 29. Apr. 2019 um 12:23 Uhr
Hegering Met, 29. Apr. 2019 um 09:13 Uhr
Hegering Met, 24. Apr. 2019 um 15:59 Uhr
Hegering Met, 10. Apr. 2019 um 10:02 Uhr
Brut- und Setzzeit beginnt
Hegering Met, 09. Apr. 2019 um 10:03 Uhr
Trainingsschießen für interessierte Juniorenschützen Am jagdlichen Schießen interessierte Junioren sind herzlich eingeladen am 9.5.2019 in Coesfeld teilzunehmen. Dabei stehen erfahrene Schützen und Schießtrainer für Fragen und Einweisungen zur Verfügung, so dass jeder individuell seine Schießfähigkeiten festigen und ausbauen kann. Die Devise heißt: Anmelden und Spaß haben! Anmeldungen werden über eine Nachricht auf Facebook oder Kontakt über die Homepage angenommen.
Hegering Met, 01. Apr. 2019 um 10:39 Uhr
Alarmierende Zahl von Wildunfällen im Kreis Steinfurt Neuer Arbeitskreis will gezielte Maßnahmen ergreifen, um Wildunfällen vorzubeugen. https://m.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Kreisseite-Steinfurt/3710818-Neuer-Arbeitskreis-will-gezielte-Massnahmen-ergreifen-um-Wildunfaellen-vorzubeugen-Alarmierend-hohe-Zahl
Hegering Met, 22. Mär. 2019 um 09:49 Uhr

Neues Landesjagdgesetz tritt am 13. März in Kraft

12. März 2019, Düsseldorf/Dortmund (LJV). Am 21.02.2019 wurde das neue Landesjagdgesetz im Landtag in Düsseldorf verabschiedet. Das Gesetz wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Es tritt am morgigen Mittwoch, den 13. März, in Kraft. Ab morgen gelten somit für die nordrhein-westfälischen Jägerinnen und Jäger folgende erfreuliche Neuregelungen, um eine praxisgerechte Jagd und mehr Bundeseinheitlichkeit zu gewährleisten: Der Tierartenkatalog wurde wieder erheblich ausgeweitet: Zum Haarwild gehören: Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhasen, Wildkaninchen, Wildkatze, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Fuchs, amerikanischer Mink, Waschbär, Marderhund. Unter Federwild fallen die Arten des Kataloges im Bundesjagdgesetz, sofern sie in NRW nach der Roten Liste der Brutvogelarten NRW regelmäßig brüten; das sind derzeit: Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Haselhuhn, Wildtruthahn, Ringel-, Hohl-, Türken-, Turteltaube, Grau-, Schneegans, Kanada-, Weißwangengans, Nil-, Brand-, Rostgans, Stock-, Braut-, Mandarin-, Schnatter-, Krick-, Knäck-, Löffel-, Kolben-, Tafel-, Reiherente, Gänsesäger, Blässhuhn, Höckerschwan, Waldschnepfe, Lach-, Schwarzkopf-, Sturm-, Silber-, Mittelmeer-, Heringsmöwe, Haubentaucher, Graureiher, Wespenbussard, Wiesen-, Rohrweihe, Habicht, Sperber, Rot-, Schwarzmilan, Mäusebussard, Baum-, Wander-, Turmfalke, Rabenkrähe, Elster, Kolkrabe. Jagd- und Schonzeiten: Die Jagdzeit ist bei allem Schalenwild wieder verlängert bis zum 31.01. Schwarzwild kann im Rahmen einer Sonderregelung bis zum 31.01.2023 abweichend dazu ganzjährig bejagt werden, allerdings unter Beachtung des Elterntierschutzes nach § 22 Abs. 4 BJG. Die Jagdzeit für Dam- und Sikawild beginnt jetzt wie für Rotwild am 01.08., Dachse können nun bis zum 31.12. bejagt werden, Jungdachse erstmals ganzjährig. Die Vollschonung für die Waldschnepfe ist aufgehoben, sie kann wieder vom 16.10. bis zum 15.01. bejagt werden, wobei auch bei der Jagd auf Schnepfen brauchbare Jagdhunde einzusetzen sind. Rebhühner bleiben ganzjährig geschont, und zwar bis zum 31.12.2023. Die Jagdzeit der Rabenkrähe beginnt am 01.08. und endet am 10.03. Juvenile Nilgänse können nun ganzjährig bejagt werden, ausgenommen in den Schutzgebieten des § 2 Nummer 2 der LJZeitVO, in denen sie vom 15.10. bis zum 31.01. ebenfalls mit der Jagd zu verschonen sind. Die Jagdzeit für den Waschbären beginnt einen Monat früher, er kann also vom 01.08. bis zum 28.02. bejagt werden. Neu abzuschließende Jagdpachtverträge müssen nun grundsätzlich wieder auf mindestens 9 Jahre abgeschlossen werden; in begründeten Fällen ist eine Absenkung bis auf 5 Jahre zulässig, wenn zu besorgen ist, dass ansonsten kein Pachtverhältnis zustande kommt oder eine kürzere Laufzeit wegen besonderer Gefahrgeneigtheit des Jagdbezirks gegenüber Wildschäden nötig ist. Möchte ein Jagdgenosse die Ausübung der Jagd von der Jagdgenossenschaft pachten, ist er oder seine Vertretung berechtigt, in der Jagdgenossenschaftsversammlung an den Abstimmungen über die Vergabe der Jagdpacht und über die Verlängerung eines Jagdpachtvertrages teilzunehmen. Sollte dieser Jagdgenosse zugleich aber auch Vorstandsmitglied der Jagdgenossenschaft sein, kann er an Verträgen mit sich selbst nicht mitwirken. Zur Teilnahme an Bewegungsjagden ist statt eines Schießleistungsnachweises nun ein Schießübungsnachweis erforderlich; dazu sind die gleichen drei Disziplinen zu schießen wie bisher (laufender Keiler und stehender Keiler: stehend freihändig; stehender Keiler: sitzend aufgelegt). Der Gesetzgeber hat zudem klargestellt, dass Schießsimulationen nicht die Bedingungen für den Schießübungsnachweis erfüllen. Es bleibt weiterhin zulässig, bleihaltige Büchsenmunition in Kalibergruppen bis 5,6 mm/.22‘ zur Jagd zu verwenden. Bei der Regelung der Ausübung der Jagd in Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten ist wieder das Einvernehmen mit der zuständigen Unteren Jagdbehörde herzustellen. Die Entschädigungsregelung für jagdliche Beschränkungen des Eigentums bleibt erhalten. Die Baujagd ist wieder uneingeschränkt zulässig, verboten bleibt jedoch, die Baujagd auf Dachse im Naturbau auszuüben. Fangjagd: Fallen für den Lebendfang müssen mit einem elektronischen Fangmeldesystem mit der Funktion einer Statusmeldung ausgestattet sein (Ausnahme Funkloch). Die Statusmeldung muss zweimal täglich morgens und abends auf das Empfangsgerät übermittelt werden. In diesem Fall braucht die Falle für den Lebendfang nicht täglich morgens und abends kontrolliert zu werden. Zur Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden dürfen flugfähige Stockenten und kurzzeitig (max. 15 Minuten) flugunfähige Stockenten eingesetzt werden. Desweiteren ist erstmals geregelt, dass die Ausbildung von Jagdhunden im Schwarzwildgatter der Auswahl und der Einarbeitung brauchbarer Jagdhunde für die Stöberarbeit auf Schwarzwild dient und dass das keine Abrichtung an einem anderen lebenden Tier im Sinne von § 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz darstellt. Die Jagdabgabeerhebungsmöglichkeit in § 57 Absätze 2 - 4 LJG NRW ist gestrichen und die Jagdabgabeverordnung aufgehoben worden. Der Jagdabgabebetrag von jährlich 45 EUR ist daher für die kommenden Jagdjahre nicht mehr an die Untere Jagdbehörde zu zahlen. Das Aussetzen heimischen Feder- oder Haarwildes (außer Schalenwild) ist wieder erleichtert: Der Unteren Jagdbehörde ist schriftlich bis eine Woche nach dem Aussetzen Art, Geschlecht und Anzahl des ausgesetzten Feder- oder Haarwildes anzuzeigen. Es ist jedoch verboten, Fasanen und Stockenten später als 8 Wochen vor Beginn der Jagdausübung auf diese Wildarten auszusetzen. Kirrstellen müssen nach wie vor vor ihrem Einsatz der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden, dies kann aber nun alternativ durch Lagepläne im Maßstab 1:5.000 oder 1:10.000 oder im WGS 84 Koordinatensystem geschehen. Die Kirrmenge, die zu jedem Zeitpunkt ausgebracht sein darf, beträgt wieder 1 Liter. Die notzeitenunabhängige Fütterung von Schalenwild ist um 15 Tage vorverlegt und um einen Monat verlängert, ist also nun vom 15. Dezember bis zum 30. April zulässig. Zur Erinnerung: Es bleibt verboten, Rehwild außerhalb von Notzeiten zu füttern; hiervon ausgenommen ist die Gewöhnungsfütterung mit kräuterreichem Grasheu. Schalenwild darf im Umkreis von 300 Metern von Fütterungen nicht erlegt werden. Weiter ist verboten, tierisches Protein sowie Mischfuttermittel, die dieses enthalten, an Wild zu verfüttern oder als Kirrmittel einzusetzen; hiervon ausgenommen sind nun für Nicht-Wiederkäufer: Insekten sowie Protein von verarbeiteten Insekten, Hühnereier und –sofern ohne Anzeichen einer übertragbaren Krankheit- im betreffenden Jagdbezirk aufgefundenes Fallwild oder Aufbrüche von im Jagdbezirk erlegtem Wild (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Körper oder Körperteile von Nutria und Bisam. Weitere Neuregelungen: Die Lockjagd auf Rabenkrähen ist auch wieder mit mehr als vier Personen, die jagdlich zusammenwirken, zulässig. Zum Anlocken von Wild können auch wieder Tauben- oder Krähenkarussells eingesetzt werden, sofern Attrappen verwendet werden. Auf Verlangen ist der Unteren Jagdbehörde nun auch wieder vom Dam-, Muffel- und Sikawild ein körperlicher Nachweis des erlegten Wildes vorzulegen. Zudem kann die Untere Jagdbehörde eine allgemeine Hegeschau anordnen, bei der die körperlichen Nachweise des erlegten Rot-, Sika-, Dam- und Muffelwildes vorzuzeigen sind. Für Rotwildgebiete oder Teile von Rotwildgebieten bestellt die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung Sachverständige für Rotwildfragen (Rotwildsachverständige), die ehrenamtlich tätig sind. Ein Abschussplan ist von der Unteren Jagdbehörde unter anderem dann zu bestätigen, wenn bei Jagdbezirken in Rotwildgebieten -unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer Hegegemeinschaft- der Rotwildsachverständige ins Benehmen gesetzt wurde. Als Vereinigung der Jäger kann anerkannt werden, wem nach Erfüllung weiterer Voraussetzungen mindestens 5 % der Jagdscheininhaber in NRW angehören; eine Vereinigung von Revierjägern kann auch ohne diese Mindestquote anerkannt werden. Jägerprüfungsausschussmitglieder sucht die Untere Jagdbehörde künftig nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der notwendigen fachlichen Qualifikation selbst aus; die fachliche Qualifikation wird durch Teilnahme an Fortbildungen nachgewiesen. Bereits bestellte Jägerprüfungsausschussmitglieder, die aufgrund der bisherigen Gesetzeslage entsandt sind, bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Bestellung Mitglied des Jägerprüfungsausschusses, auch wenn sie aus jetzt nicht mehr anerkannten Vereinigungen der Jäger entsandt worden sind. Der Katalog der Prüfungsfragen wird nicht mehr auf 500 Prüfungsfragen beschränkt. Abweichend von § 21 II S. 1 des BJG darf Schalenwild in NRW im Freigebiet ohne Abschussplan erlegt werden. Das Sikawild hat im Arnsberger Wald bereits wieder ab dem 31. März 2019 ein anerkanntes Verbreitungsgebiet. Die Vorschriften über die Ordnungswidrigkeiten sind den Gesetzesänderungen angepasst, auf eine Auflistung im Einzelnen wird hier verzichtet. Landesforstgesetz: Es ist wieder das Betreten aller jagdlichen Einrichtungen durch Unbefugte verboten (die Beschränkung des Betretungsverbots auf jagdliche Ansitzeinrichtungen ist gestrichen). Landesnaturschutzgesetz: Zur Sicherung europäischer Vogelschutzgebiete ist es verboten, während der Brutzeit vom 1. März bis zum 31. Juli Hunde unangeleint zu lassen. Hiervon ausgenommen sind nun Gebrauchshunde in Verwendung.
Hegering Met, 12. Mär. 2019 um 19:42 Uhr